von

Elif Levin

News

Ja es kommt zum 1. Juni 2023 - das langersehnte Einheitspatent!

Ab dem 1. Juni 2023 wird das Einheitspatent für 17 europäische Länder gültig sein, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande. Weitere Länder werden nach Abschluss der Verhandlungen folgen und das Einheitspatent in Zukunft in insgesamt 25 Ländern gültig sein.

Die Lösung des Einheitspatents in Continux

Um ein Einheitspatent zu erhalten, muss zunächst eine EP-Anmeldung beim Europäischen Patentamt eingereicht werden, bis dieses in den Status „Erteilung beabsichtigt“ kommt. Sobald dieser Status erreicht ist, kann der sogenannte Antrag auf einheitliche Wirkung in Continux gestellt werden. Hierbei handelt es sich um einen Antrag in der Amtssprache des jeweiligen Landes, der sicherstellt, dass das Patent in allen teilnehmenden Ländern wirksam ist. Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab dem Datum des "Erteilung beabsichtigt" gestellt werden. Hier hat das Europäische Patentamt ein informatives Video zusammengestellt. Wenn Sie sich das Video direkt auf Youitube ansehen möchten, klicken Sie einfach auf diesen Link.

Continux wird um die Funktion des Einheitspatents erweitert, alle erforderlichen Informationen für den Antrag auf einheitliche Wirkung werden verfügbar sein. Sobald der Antrag gestellt wurde und die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, wird das Einheitspatent automatisch in allen teilnehmenden Ländern gültig.

Die Jahresgebühren werden an das Europäische Patentamt errichtet und nicht mehr an die Validierungen der einzelnen Länder

Es ist wichtig zu beachten, dass die Jahresgebühren für das Einheitspatent an das Europäische Patentamt entrichtet werden müssen und nicht mehr in den Validierungen der einzelnen Länder.

Was passiert in Continux mit dem Workflow "Validierung aus einem erteilten Europäischen Patent"?

Der Workflow für das Einheitspatent wird erweitert und es werden neue Felder hinzugefügt, die sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte abgedeckt sind.

Der Nutzen des Einheitspatents

Das Einheitspatent bietet eine effektive Möglichkeit, Patentschutz in mehreren Ländern Europas zu erhalten und kann insbesondere für Unternehmen, die international tätig sind, von großem Nutzen sein.

Unterstützung durch unsere Mitarbeiter bei (Software-)Fragen zum Einheitspatent

Wenn Sie weitere Fragen zur Integration des Einheitspatents in Continux haben, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Continux-Berater zu wenden.

Continux IP Management Software und das Einheitspatent

Als IP-Management-Software-Anbieter werden wir sicherstellen, dass unsere Kunden die Abbildung des Einheitspatents in Continux problemlos vornehmen können. Wir werden sicherstellen, dass alle relevanten Felder und Workflows korrekt eingerichtet sind und dass unsere Kunden keine wichtigen Fristen verpassen. Dank unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Sie das volle Potenzial des Einheitspatents ausschöpfen und von den zahlreichen Vorteilen profitieren können, die diese neue Form des Patentschutzes bietet.

UPDATE - UPDATE - UPDATE - UPDATE - UPDATE - UPDATE  

UPDATE zu diesem Blogeintrag vom 24. Mai 2023

Wir liefern diese Woche noch die Version mit Einheitspatent. Für diesen besonderen Fall haben wir unsere Release-Notes, die Sie normalerweise unter dem Bereich Support auf dieser Homepage finden hier im folgenden in diesem Blog-Beitrag für Sie ebenfalls abgebildet wie folgt:

Dieses Release wird spätestens ab dem 1.6.2023 zur Verfügung stehen!

Verehrte Kundinnen und Kunden!

Wie Sie wissen, wird bald das Einheitspatent EP gültig für 17 europäische Länder (Anzahl Länder Stand 24. Mai 2023). Achtung, die teilnehmenden Länder werden nach Abschluss der Verhandlungen auf 25 erhöht. Dies ist in Continux zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch nicht berücksichtigt, wird aber observiert und jeweils fristgerecht angeglichen. Zurück zum heutigen Stand. Folgende Länder haben wir im Einheitspatent aktuell integriert:

  1. Österreich,
  2. Belgien,
  3. Bulgarien,
  4. Dänemark,
  5. Estland,
  6. Finnland,
  7. Frankreich,
  8. Deutschland,
  9. Italien,
  10. Lettland,
  11. Litauen,
  12. Luxemburg,
  13. Malta,
  14. die Niederlande,
  15. Portugal,
  16. Slowenien,
  17. Schweden.

In Continux ist dies nun wie folgt umgesetzt.

In einem Europäischen Patent:

Wenn der Status "grant intended" gesetzt ist kann ein Antrag auf Einheitspatent gestellt werden.

Hier haben wir eine Abbildung einer veröffentlichten EP-Patentanmeldung:

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Abbildung 1 EP-Anmeldung mit Status veröffentlicht

Gibt man nun das Datum der 71(3)-Mitteilung ein (Erteilung beabsichtigt) fügt Continux automatisch die Möglichkeit hinzu, das Datumsfeld ANTRAG AUF EINHEITLICHE WIRKUNG einzugeben:

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Abbildung 2: Das Feld „Antrag auf einheitliche Wirkung“ wurde nach Eingabe des Datums der 71(3)-Mitteilung automatisch eingeblendet

Das heißt, wir bilden das Europäische Einheitspatent in Continux nicht mit einer eigenen neuen Aktenart ab. Sondern für das Erstellen eines Einheitspatents wird lediglich das Feld Antrag auf einheitliche Wirkung eingetragen. BEDINGUNG für das Einheitspatent ist allerdings, dass die EP-Anmeldung auf Grant intended gesetzt wurde.

Wenn das Feld 71(3) Grant intended gesetzt wird (Datum) wird eine Frist erzeugt werden, "Antrag auf einheitliche Wirkung einreichen". Die Frist wird berechnet 1 Monat ab Datum Grant intended:

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Abbildung 3: Hier wurde die Frist nun automatisch erzeugt Antrag auf einheitliche Wirkung einreichen.

Das Datumsfeld dazu wurde so genannt

deutsch "Antrag auf einheitliche Wirkung"

englisch "Request for unitary effect"

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Abbildung 4: Im Englischen wurde das Datumsfeld „Request for unitary effect“ genannt

Wird das Datum "Antrag auf einheitliche Wirkung" eingetragen, müssen nun in Continux über den Workflow Familie erweitern "Kinder" angelegt werden. Dazu wurde der Workflow um einen neuen Eintrag erweitert:

Neuer Workflow Einheitspatent/Unitary Patent

Anlage von 17 Kindern, Länder sind oben aufgelistet

Der zusätzliche Eintrag kommt nur dann zur Auswahl, wenn das Datum Antrag auf einheitliche Wirkung eingetragen wurde!

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Abbildung 4: Workflow „Familie erweitern“ bietet in einer Europäischen Patentanmeldung die übliche Auswahl an, um weitere Familienmitglieder anzulegen, jedoch noch ohne die Option Einheitspatent, wenn Antrag auf einheitliche Wirkung noch nicht als Datum eingetragen wurde

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Abbildung 5 Nach Eintragung des Datums Antrag auf einheitliche Wirkung erscheint im Workflow Familie erweitern nun auch die Möglichkeit den Workflow „Einheitspatent“ auszuwählen

Führt man nun den Workflow Einheitspatent aus, legt Continux automatisch die oben aufgelisteten 17 Länder als einzelne Familienmitglieder an. Der Benutzer muss die 17 Länder nicht einzeln eingeben.

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Abbildung 6 Bei dem Workflow Einheitspatent können Sie wie üblich ein gewünschtes Internes Aktenzeichen eingeben oder dieses frei lassen, um die Continux Aktenzeichenvergabe automatisch zu nutzen. Die Eingabe der Länder des Einheitspatentes ist nicht erforderlich

Sind in dem Europäischen Patent bereits nationale Phasen (Validierungen) angelegt worden, werden diese beibehalten. Wir überlassen die Korrektur unseren Kunden, wenn bereits erstellte Validierungen in ein Einheitspatent übertragen werden sollen. Der Workflow legt die aktuell 17 Länder des Einheitspatentes an und erstellt für bereits vorhandene Validierungen einfach ein Einheitspatent mit der Erweiterung des internen Aktenzeichens _1.

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Abbildung 7: Der Workflow Familie erweitern Einheitspatent hat 17 Länderakten des Einheitspatentes angelegt. Bereits vorhandene Validierungen wurden beibehalten. Dabei nun hinzugekommene nationale Länder des Einheitspatents wurden, falls bereits vorhanden als Validierung mit _1 am Ende des internen Aktenzeichens angelegt (Anmerkung, die Akte EP9922002_GB in der Abbildung war vorher schon vorhanden und wurde nicht durch den Workflow erzeugt, da GB nicht Teil des Einheitspatents ist (Stand April 2023).

Der Workflow verknüpft die Familienmitglieder und verwendet dabei folgende Aktenrelationen

Im Falle von „Kind zu EP-Vater“: EP-Ursprung

Im Falle von „EP-Vater zu Kind“: Einheitspatent

Außerdem:

Wenn das Feld mit einem Datum befüllt ist (das Feld Antrag auf einheitliche Wirkung) dann wird als Folgefeld folgendes Feld mit eingeblendet:

Deutsch: Eintragung einheitlicher Patentschutz (Datum)

Englisch: Grant of unitary patent protection (Datum)


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Abbildung 8: Einblenden des Feldes “Eintragung einheitlicher Patentschutz“ nachdem das Datum „Antrag auf einheitliche Wirkung“ eingetragen wurde

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Abbildung 9: Einblenden des Feldes “Grant of unitary patent protection”, sobald das Datumsfeld „Request for unitary effect“ gefüllt wurde (englischsprachige Variante der Masken)

Die Jahresgebühren für ein Einheitspatent werden an das EPA in der Einheitspatentsakte erzeugt und entrichtet und nicht mehr in den "Validierungen". Das bedeutet, dass in den 17 Validierungen keine Fristen erzeugt werden dürfen.

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Abbildung 10: Die Jahresgebührenfristen werden in dem Einheitspatent erzeugt und nicht in den Validierungen des Einheitspatentes

ACHTUNG bitte: Mit der zum 1. Juni 2023 gelieferten Continux Version wird der Status der Einheitspatentakte NICHT geändert von ERTEILUNG BEABSICHTIGT auf EINGETRAGEN, obwohl das Datumsfeld EINTRAGUNG EINHEITLICHER PATENTSCHUTZ ein Datum erhält. Damit das Einheitspatent den Status eingetragen erhält muss zusätzlich das Eintragungsdatum eingegeben werden! Hier ist im Moment keine Änderung geplant.

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